Bei Bestehen einer Reisewarnung für Ihr Reiseland/Ihre Reiseländer sollte 5 Wochen vor Ihrem geplanten Reisetermin ggf. eine Evaluierung der Reisemöglichkeiten für Ihre Wander- oder Radtour erfolgen. Im Falle behördlicher Vorgaben wie Einreisestopp oder Reiseverbot können wir Ihre Reise nicht durchführen. Wir informieren Sie proaktiv über die Absage und bieten Ihnen die vorgenannte Umbuchungsmöglichkeit oder den kostenfreien Rücktritt von Ihrer Reise an (= Geld-zurück-Garantie).
Die Erfahrung der letzten beiden Sommersaisonen hat gezeigt, dass die Pandemie-Entwicklung mit steigenden Temperaturen ab Mitte Mai eine Durchführung unserer Wander- oder Radtouren ermöglicht hat. Feuer und Eis konnte fast alle Touren in 2020 bzw. 2021 unter Einhaltung aktueller Corona-Regeln erfolgreich durchführen und dabei eine noch stärkere Nachfrage verzeichnen als vor der Pandemie. Es steht somit zu erwarten, dass mit Beginn der Wander- und Radtouren-Saison eine Evaluierung Ihrer Reiseoptionen nicht erforderlich ist.
Kundengeldabsicherung bei der R+V Versicherung (Sicherungsschein)
Sofern keine behördlichen Vorgaben entgegenstehen, werden alle Feuer und Eis Eigentouren unter der „3G-Regel“ (geimpft, genesen, getestet) durchgeführt (ausgenommen Partnertouren).
Gerne stehen wir Ihnen telefonisch für weitere Fragen Mo-Sa von 08:00 bis 20:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertags von 10:00 bis 18:00 Uhr zur Verfügung.
*Alle Eigentouren sind in unseren Katalogen bzw. auf unserer Webseite als „Eigentour“ gekennzeichnet. Bei Partnertouren finden ggf. abweichende Umbuchungs- und Stornoregelungen unserer Partner Anwendung – gerne informieren wir Sie hierzu im Detail.
Südliche Hauptstrasse 33
83700 Rottach-Egern