Kof­fer­schä­den wäh­rend Ihrer Reise

Kof­fer­schä­den — Feu­er und Eis Tou­ris­tik — Natur aktiv erleben

So gehen wir vor

Wir bedau­ern, dass bei Ihnen eine Gepäck­be­schä­di­gung (Kof­fer­scha­den) für getrüb­te Urlaubs­freu­den sorgt. Sie neh­men (haben) bei Ihrer Tour den von uns bei vie­len Wan­der- und Rad­tou­ren ein­ge­schlos­se­nen Gepäck-trans­fer von Unter­kunft zu Unter­kunft als beque­me Ser­vice­leis­tung in Anspruch (genom­men).

Unse­re lang­jäh­ri­gen und sorg­fäl­tig aus­ge­wähl­ten Trans­port­part­ner sor­gen i.d.R. für einen siche­ren und ver­läss­li­chen Gepäck­trans­port von Hotel zu Hotel. Auch bei höchst umsich­ti­ger Gepäck­be­för­de­rung ist in Ein­zel­fäl­len eine Gepäck­be­schä­di­gung lei­der nicht voll­stän­dig auszuschließen.

Soll­te wider Erwar­ten ein Scha­dens­fall ein­ge­tre­ten sein, so prü­fen Sie bit­te vor einer Rekla­ma­ti­on, ob alle Gepäck­be­stim­mun­gen www.feuer-eis-touristik.de/gepaeckbestimmungen von Ihnen ein­ge­hal­ten wur­den. Wir wei­sen dar­auf hin, dass bei Nicht­ein­hal­tung kei­ne Ansprü­che gel­tend gemacht wer­den können.

Bit­te nut­zen Sie zur Scha­dens­mel­dung fol­gen­de Eingabemaske:

Wenn Sie alle drei Fra­gen mit „Ja“ beant­wor­tet haben, fül­len Sie bit­te das nach­fol­gen­de For­mu­lar aus. Nach Prü­fung der Sach­la­ge und Rück­spra­che mit unse­ren Part­nern, mel­den wir uns umge­hend bei Ihnen.


Ablauf einer Scha­dens­mel­dung | All­ge­mei­ne Informationen 

Wenn Sie einen Man­gel an Ihrem Gepäck­stück fest­stel­len, benach­rich­ti­gen Sie bit­te umge­hend bei Scha­den­ein­tritt die Rezep­ti­on Ihres aktu­el­len Hotels und las­sen Sie sich den Schaden/die Beschä­di­gung form­los vom Hotel bestä­ti­gen (bei geführ­ten Tou­ren ggf. auch vom Wan­der­füh­rer). Das Hotel/der Wan­der­füh­rer bestä­tigt dabei ledig­lich den Zeit­punkt des Scha­dens­ein­tritts, der zur Ermitt­lung des Ver­ur­sa­chers (Trans­port­fah­rers) erfor­der­lich ist. Doku­men­tie­ren Sie den Scha­den daher immer direkt vor Ort durch Fotos, da Digi­tal­ka­me­ra-/Han­dy-Bil­der über einen Zeit­stem­pel ver­fü­gen. Ohne Vor­la­ge eines Scha­dens­fo­tos bzw. einer Scha­dens­an­zei­ge-Bestä­ti­gung durch das Hotel/den Wan­der­füh­rer erfolgt grund­sätz­lich kei­ne Bear­bei­tung (feh­len­der Verursacher-Nachweis).

Bit­te fügen Sie der o.a. Scha­dens­mel­dung auch die Scha­dens­an­zei­ge-Bestä­ti­gung des Hotels / des Wan­der-füh­rers sowie den Kauf­be­leg des Gepäck­stücks (z.B. als Foto oder Scan) via Foto-Upload bei (For­mat jpg / pdf / png / doc). Bei Scha­dens­mel­dung nicht vor­lie­gen­de Bele­ge (z.B. Kauf­be­leg) kön­nen unter Anga­be Ihrer Buchungs­num­mer auch an feedback@feuerundeis.de nach­ge­reicht werden.

Nach Erhalt Ihrer Unter­la­gen unter­zie­hen wir Ihren Scha­dens­fall einer sorg­fäl­ti­gen Prü­fung, wobei wir auch Rück­spra­che mit dem invol­vier­ten Trans­port­part­ner neh­men. Wir bit­ten um Ver­ständ­nis, dass die­ser Vor­gang etwas Zeit in Anspruch neh­men kann und bit­ten von zwi­schen­zeit­li­chen Rück­fra­gen abzu­se­hen. Wir kom­men zeit­nah und unauf­ge­for­dert auf Sie zu.

Haf­tung / Haftungsausschlüsse 

Soll­te ein Ver­lust oder eine Beschä­di­gung des Rei­se­ge­päcks auf­tre­ten, so haf­tet Feu­er und Eis grund­sätz­lich nur, wenn die­se durch Feu­er und Eis (bzw. den beauf­trag­ten Trans­port­dienst­leis­ter) ver­ur­sacht wur­de sowie sämt­li­che Gepäck­be­stim­mun­gen ein­ge­hal­ten wur­den (www.feuer-eis-touristik.de/gepaeckbestimmungen) und die Scha­dens­mel­dung unmit­tel­bar nach Scha­den­ein­tritt erfolgt. Opti­sche Schä­den (Krat­zer, Del­len, ober-fläch­li­che Lack-/Stoff­schä­den) – lt. Recht­spre­chung Bestand­teil gewöhn­li­cher Rei­se­ge­päck-Nut­zung — oder Schä­den durch uner­laub­ten Gepäck­in­halt (Flüs­sig­kei­ten, zer­brech­li­che Gegen­stän­de etc.) sind von der Haf­tung aus­ge­nom­men. Bei einem Funk­ti­ons­scha­den (Bruch, Riss, Ver­schluss-Scha­den, Rol­le oder Griff abge­bro­chen o.ä.) wird geprüft, ob eine Repa­ra­tur mög­lich ist oder ein Neu­kauf erfor­der­lich ist. Feu­er und Eis haf­tet in jedem Fal­le nur bis maxi­mal € 200 pro Gepäck­stück bzw. Per­son. Eine mög­li­che Erstat­tung wird durch den Scha­dens-umfang und Zeit­wert beeinflusst.

Unse­re Gepäck­be­stim­mun­gen sind Bestand­teil unse­rer AGB (www.feuer-eis-touristik.de/agb), die Sie mit Ihrer Buchungs­be­stä­ti­gung erhal­ten haben.

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