Gepäck­richt­li­ni­en.

Gepäck­be­stim­mun­gen der Feu­er und Eis Tou­ris­tik GmbH bei Ihrer Wan­der­rei­se oder Rad­rei­se mit Gepäcktransfer.

Sie genies­sen Ihre Wan­der­tour oder Fahr­rad­tour… Und wir sor­gen per­fekt für Ihr Gepäck!

Die Feu­er und Eis Tou­ris­tik GmbH inklu­diert bei vie­len Wan­der- und Rad­tou­ren einen im Rei­se­preis ein­ge­schlos­se­nen Gepäck­trans­fer.

Das zu trans­por­tie­ren­de Gepäck der Tou­ren­teil­neh­mer wird auf die­sen Tou­ren (sofern bei „Eingeschlossene Leis­tun­gen“ in der Ange­bots­be­schrei­bung bzw. in der Buchungs­be­stä­ti­gung auf­ge­führt) von aus­ge­wähl­ten Gepäck­trans­port-Part­nern mit hoher Sorg­falt und Vor­sicht sicher von Unter­kunft zu Unter­kunft transportiert.

Um einen rei­bungs­lo­sen Ablauf gewähr­leis­ten zu kön­nen, ist das Gepäck des Teil­neh­mers immer bis 09:00 Uhr an der Rezep­ti­on der Unter­kunft zur Abho­lung bereit­zu­stel­len. Spä­ter depo­nier­te Gepäck­stü­cke kön­nen nicht beför­dert wer­den. Im nächs­ten Etap­pen­ort kann das Gepäck an der Rezep­ti­on der Unter­kunft ab 16:00 Uhr ent­ge­gen­ge­nom­men wer­den (Ände­run­gen vor­be­hal­ten – fina­le Infor­ma­ti­on mit den Reiseunterlagen).

Jedes Gepäck­stück muss mit einem Feu­er und Eis Kof­fer­an­hän­ger ver­se­hen sein, um eine Zuord­nung der Trans­port­stre­cke durch Kun­den­na­me und Vor­gangs­num­mer zu gewährleisten.

Beim Rück­trans­port (optio­nal zubuch­bar oder im Rei­se­preis ein­ge­schlos­sen) vom Tou­ren­ziel­ort zurück zum Aus­gangs­ort wird ein kom­bi­nier­ter Per­so­nen- und Gepäck­trans­fer ange­bo­ten, bei Rad­tou­ren ggf. auch inklu­si­ve Rad­be­för­de­rung (Auf­preis).

Bei aus­ge­wähl­ten Tou­ren (z.B. Alpen­über­que­rung Tegern­see-Ster­zing) mit Tour­start Tegern­see kann das Gepäck bei Bahn­an­rei­se am Bahn­hof Gmund bzw. bei Auto­an­rei­se in gekenn­zeich­ne­ten Con­tai­nern am zen­tra­len Alpen­über­que­rer-Park­platz depo­niert wer­den – nähe­re Infor­ma­tio­nen in den Reiseunterlagen.

Hin­weis: Die Mit­fahrt von Per­so­nen in einem von Feu­er und Eis aus­schließ­lich für den Gepäck­trans­fer beauf­trag­ten Trans­port­fahr­zeug ist gene­rell nicht möglich.

Bit­te beach­ten Sie fol­gen­de Vor­ga­ben, um Gepäck­schä­den bei Ihrer Wan­der-/Fahr­rad­tour vorzubeugen.

Nicht erlaub­te Gegen­stän­de im Gepäck.

Fol­gen­de Gegen­stän­de dür­fen nicht im Gepäck mit­ge­führt werden:

In fol­gen­den Fäl­len kann kei­ne Haf­tung über­nom­men werden:

Wandern

Radeln

Winter

Tegernsee

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08022/663640