Gepäckrichtlinien.
Gepäckbestimmungen der Feuer und Eis Touristik GmbH bei Ihrer Wanderreise oder Radreise mit Gepäcktransfer.
Sie geniessen Ihre Wandertour oder Fahrradtour… Und wir sorgen perfekt für Ihr Gepäck!
Die Feuer und Eis Touristik GmbH inkludiert bei vielen Wander- und Radtouren einen im Reisepreis eingeschlossenen Gepäcktransfer.
Das zu transportierende Gepäck der Tourenteilnehmer wird auf diesen Touren (sofern bei „Eingeschlossene Leistungen“ in der Angebotsbeschreibung bzw. in der Buchungsbestätigung aufgeführt) von ausgewählten Gepäcktransport-Partnern mit hoher Sorgfalt und Vorsicht sicher von Unterkunft zu Unterkunft transportiert.
Um einen reibungslosen Ablauf gewährleisten zu können, ist das Gepäck des Teilnehmers immer bis 09:00 Uhr an der Rezeption der Unterkunft zur Abholung bereitzustellen. Später deponierte Gepäckstücke können nicht befördert werden. Im nächsten Etappenort kann das Gepäck an der Rezeption der Unterkunft ab 16:00 Uhr entgegengenommen werden (Änderungen vorbehalten – finale Information mit den Reiseunterlagen).
Jedes Gepäckstück muss mit einem Feuer und Eis Kofferanhänger versehen sein, um eine Zuordnung der Transportstrecke durch Kundenname und Vorgangsnummer zu gewährleisten.
Beim Rücktransport (optional zubuchbar oder im Reisepreis eingeschlossen) vom Tourenzielort zurück zum Ausgangsort wird ein kombinierter Personen- und Gepäcktransfer angeboten, bei Radtouren ggf. auch inklusive Radbeförderung (Aufpreis).
Bei ausgewählten Touren (z.B. Alpenüberquerung Tegernsee-Sterzing) mit Tourstart Tegernsee kann das Gepäck bei Bahnanreise am Bahnhof Gmund bzw. bei Autoanreise in gekennzeichneten Containern am zentralen Alpenüberquerer-Parkplatz deponiert werden – nähere Informationen in den Reiseunterlagen.
Hinweis: Die Mitfahrt von Personen in einem von Feuer und Eis ausschließlich für den Gepäcktransfer beauftragten Transportfahrzeug ist generell nicht möglich.
Bitte beachten Sie folgende Vorgaben, um Gepäckschäden bei Ihrer Wander-/Fahrradtour vorzubeugen.
- 1 Gepäckstück pro Person/Teilnehmer
- Gepäckstück (Koffer, Tasche) mit einem Maximalgewicht von 20 kg (Information über ggf. abweichende Gewichtregelung in den Reiseunterlagen)
- Jedes Gepäckstück ist mit dem in den Reiseunterlagen übermittelten personalisierten Kofferanhänger zu versehen (ohne Kofferanhänger keine Gepäckbeförderung)
- 1 Zusatzkoffer mit max. 20 kg kann gegen einen Aufpreis zugebucht werden (max. 1 Zusatzkoffer pro Person/Teilnehmer)
Nicht erlaubte Gegenstände im Gepäck.
Folgende Gegenstände dürfen nicht im Gepäck mitgeführt werden:
- Wertgegenstände, Schmuck, Bargeld/Zahlungsmittel aller Art
- Glasflaschen, zerbrechliche Gegenstände und Flüssigkeiten
- Schuhe, Stöcke, Regenschirme, Plastiktüten o.ä. nicht an das Gepäck hängen
In folgenden Fällen kann keine Haftung übernommen werden:
- Elektronische Geräte wie Laptop, Tablet, Handy, Kamera etc.
- Zahlungsmittel aller Art
- Beschädigung an Gepäckstücken, deren Gesamtgewicht 20kg überschreitet (Gewichtskontrollen durch den Transportpartner)
- Optische Schäden (Kratzer, Abschürfungen, Dellen o.ä.) am Gepäckstück bzw. an Haltegriffen und Rollen